Kennzeichnungspflicht für barrierefreie Webseiten?
Erheben Webentwickler Anspruch auf Konfirmität ihrer Seiten zu den Zugänglichkeitsrichtlinien des W3C, so müssen Sie dies auch entsprechend kennzeichnen.
Wird auf Konformität mit diesem Dokument Anspruch erhoben, so muss dies in einer der folgenden Formen geschehen.
Das W3C schreibt vor, dass die Konformität entweder als Text oder als Icon angezeigt werden muss. Entscheidet sich der Entwickler also für die Kennzeichnung der Konformität, so muss er dies an einer Stelle stellvertretend für alle Seiten als Textpassage machen, oder in Form des Buttons auf jeder einzelnen Seite.
Weitere Informationen
- Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0
- Web Content Accessibility Guidelines 1.0
- W3C Web Content Accessibility Guidelines 1.0 Conformance Logos
Kommentar
Ich kann mir die Textversion durchaus stellvertretend auf einer Infoseite vorstellen, doch ich möchte nicht all meine Seiten mit diesen hässlichem Button zieren, trotz der Konformität. Allerdings stellt sich mir auch die Frage, ob der Text überhaupt richtig übersetzt wurde. Hier das Original:
Claims of conformance to this document must use one of the following two forms.
Eigentlich kann ich mich dran erinnern, dass “must” “kann” heisst, und “have to” “muss”. Nach meinem Verständnis bin ich zur Kennzeichnung nicht verpflichtet. Wenn, dann aber wie vorgeschrieben.
Eure Meinung
- Ist die Kennzeichnung nun Pflicht oder eine Möglichkeit?
- Ist der Text falsch übersetzt worden?
- Würdet ihr im Falle der Kennzeichnungspflicht bei dem Anspruch auf Konformität dieser nachkommen?
Ich bin gespannt auf eure Meinung.
Dank an Moritz für den Hinweis.
1 Robert Hartl schrieb am 17. Januar 2006 (15:01 Uhr)
2 Retroman schrieb am 18. Januar 2006 (16:01 Uhr)
3 macx schrieb am 18. Januar 2006 (17:01 Uhr)
4 Björn Seibert schrieb am 19. Januar 2006 (13:01 Uhr)
5 Boris schrieb am 26. Januar 2006 (21:01 Uhr)
6 macx schrieb am 27. Januar 2006 (08:01 Uhr)