Kennzeichnungspflicht für barrierefreie Webseiten?

13. Januar 2006 Bisher 6 Kommentare

W3C-Logo Erheben Webentwickler Anspruch auf Konfirmität ihrer Seiten zu den Zugänglichkeitsrichtlinien des W3C, so müssen Sie dies auch entsprechend kennzeichnen.

Wird auf Konformität mit diesem Dokument Anspruch erhoben, so muss dies in einer der folgenden Formen geschehen.

Das W3C schreibt vor, dass die Konformität entweder als Text oder als Icon angezeigt werden muss. Entscheidet sich der Entwickler also für die Kennzeichnung der Konformität, so muss er dies an einer Stelle stellvertretend für alle Seiten als Textpassage machen, oder in Form des Buttons auf jeder einzelnen Seite.

Weitere Informationen

Kommentar

Ich kann mir die Textversion durchaus stellvertretend auf einer Infoseite vorstellen, doch ich möchte nicht all meine Seiten mit diesen hässlichem Button zieren, trotz der Konformität. Allerdings stellt sich mir auch die Frage, ob der Text überhaupt richtig übersetzt wurde. Hier das Original:

Claims of conformance to this document must use one of the following two forms.

Eigentlich kann ich mich dran erinnern, dass “must” “kann” heisst, und “have to” “muss”. Nach meinem Verständnis bin ich zur Kennzeichnung nicht verpflichtet. Wenn, dann aber wie vorgeschrieben.

Eure Meinung

  • Ist die Kennzeichnung nun Pflicht oder eine Möglichkeit?
  • Ist der Text falsch übersetzt worden?
  • Würdet ihr im Falle der Kennzeichnungspflicht bei dem Anspruch auf Konformität dieser nachkommen?

Ich bin gespannt auf eure Meinung.

Dank an Moritz für den Hinweis.

Kommentare

Einen eigenen Kommentar schreiben

  1. 1 Robert Hartl schrieb am 17. Januar 2006 (15:01 Uhr)

    Obwohl ich kein native speaker bin, denke ich anders darüber:
    In dem zitierten Satz wird lediglich darauf hingewiesen, dass die beiden folgenden Formen benutzt werden müssen, wenn man sich mit Konformität rühmt. Wenn!

    Folglich aus meiner persönlichen Sicht: keine Kennzeichnungspflicht, aber wenn Kennzeichnung dann nur mit den beiden angesprochenen Formen.

  2. 2 Retroman schrieb am 18. Januar 2006 (16:01 Uhr)

    Hallo,

    das englische “must” bedeutet müssen. You must do s.th. ist identisch mit Du musst etwas tun.
    Sie können etwas tun würde mit you can do s.th. übersetzt werden.

  3. 3 macx schrieb am 18. Januar 2006 (17:01 Uhr)

    Demnach besteht tatsächlich die Kennzeichnungspflicht für jede einzelne Seite mittels des hässlichen Buttons, oder eben pauschal via Text für alle Seiten, sofern sich der Entwickler auf diese Seiten bezieht. Meint der Seitenbetreiber also, dass seine Webseiten barrierefrei sind, so ist er verfplichtet, dieses auch so zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung umgeht er, wenn er es einfach nicht behauptet.

  4. 4 Björn Seibert schrieb am 19. Januar 2006 (13:01 Uhr)

    Behaupten heißt nicht beweisen ;-) Aber im Ernst. Wenn dem so ist, dann besteht in der Tat Nachholbedarf in Sachen Buttons.

  5. 5 Boris schrieb am 26. Januar 2006 (21:01 Uhr)

    Eine Kennzeichnungspflicht nur aufgrund der Tatsache, dass eine Webeite irgendwelchen Konformitätsrichtlinien entspricht, kann garantiert nicht bestehen. Was sollte das? Das W3C hat keinerlei normative Kompetenz (schon gar nicht in Deutschland), und ein Vertragswerk, das einen Seitenbetreiber zu irgendetwas verpflichten würde, gibt es auch nicht. Das ist völliger Unsinn.

    Aber, soweit ich das nachvollziehen kann, dürfte durchaus ein Anspruch seitens des W3C bestehen, dass jemand, der Konformität zu W3C-Empfehlungen faktisch behauptet, dies in einer bestimmten Form zu machen hat. Das heißt, dass er sich nicht irgendwelche Buttons selbst bauen oder eigene Bezeichnungen ausdenken kann o.ä.

  6. 6 macx schrieb am 27. Januar 2006 (08:01 Uhr)

    Genau darum geht es dem W3C wohl, denn nur wer die Konformität behauptet, muss dieses entsprechend kennzeichnen. Einerseits finde ich das in Ordnung. Andererseits sind diese Buttons einfach nicht akzeptabel.