Abmahnwelle in Sicht: CSS-Hacks strafbar?
Wer hätte das Gedacht? Auf meiner Nachfrage bei einem befreundeten Webentwickler und Anwalt stellte sich heraus, dass uns unsere lieben CSS-Hacks mit einem Bein ins Gefängnis stellen können. Droht eine neue Abmahnwelle, weil wir CSS-Hacks einsetzen?
Was haben wir uns nicht im Vorfeld schon aufgeregt, über den in Nachrichten bekannten Hackerparagraphen. In diesem hat der Gesetzgeber verankert, dass man keine Schadsoftware mehr einsetzen darf. Auch dann nicht, wenn man seine eigene Software auf Sicherheitslücken überprüfen möchte. Wie konfus! Nun setzt der Fiskus noch einen drauf und verbietet uns unsere CSS-Hacks.
Mit den CSS-Hacks haben wir bisher das Renderverhalten von Nicht-Standardkonformen Browsern, wie Microsoft Internet Explorer 6 beeinflussen, damit die Webseite unter jedem Browser gleicht gut aussieht. Da ich befürchtete, dass der Hackerparagraph uns auch hier einen Strich durch die Rechnung macht, habe ich einmal Thomas Schwenke, seines Zeichenens Webentwickler und Anwalt, gebeten, sich der Sache anzunehmen.
In seinem Artikel geht Thomas genauer auf den Sachverhalt ein und stellt fest, dass die Verwendung von CSS-Hacks strafbar sind. Diese beeinflussen nämlich den Programmcode der Software, die Webseite anders darzustellen, als vorgesehen. Genau das sei ein unrechtmäßiger Eingriff in den Programmcode der Software und damit laut Strafgesetzbuch strafbar.
Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.(§ 202a Stafgesetzbuch)
„Mit Zugriff ist die Penetration der Daten gemeint.“, so Thomas Schwenke. Mit Hilfe von CSS-Hacks „schafft es der Webdesigner, dass die Ausführung des Browserprogrammcodes verändert wird. Der CSS-Code wird plötzlich nicht mehr wie ursprünglich von Programmierern gedacht interpretiert.“. Da der Programmcode bei Browsern wie dem IE nicht verändert werden darf, soll hier eine Straftat nach § 202 b StGB l vorliegen. Schwenke weiter: „Auch das Urheberrecht wird durch CSS-Hacks verletzt. Computerprogramme, das heißt auch Internetbrowser, sind gem. § 69a Abs.1 UrhG urheberrechtlich geschützt, und deren Veränderung ist nach §§ 106 Abs.1, 69c Nr.2 UrhG strafbar“.
Unglaublich, oder? Sollten wir die CSS-Hacks sofort aus unseren Webseiten entfernen? Droht eine neue Abmahnwelle durch findige Anwälte, die eine Unterlassungserklärung verlangen? Oder bekommen unsere Kunden solche Schreiben und leiten sie direkt an uns weiter? Es dürfte unbestreitbar sein, dass der HTML und CSS von uns gemacht worden sind. Ich bin gespannt, wann wir für unseren ersten Kollegen sammeln dürfen.
Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt Thomas übrigens Conditional Comments, mit denen sich alternative CSS-Dateien laden lassen. Ich weiß nicht wirklich, wie die Rechtslage aussieht, und kann euch sicher keine Rechtsberatung hier geben. Aber es zeigt mir, dass wir immer öfter überprüfen sollten, was wir tun.
1 Bodo schrieb am 01. April 2008 (13:04 Uhr)
2 Uli Schumacher schrieb am 01. April 2008 (13:04 Uhr)
3 Benjamin schrieb am 01. April 2008 (15:04 Uhr)
4 Jared schrieb am 01. April 2008 (16:04 Uhr)
5 macx schrieb am 01. April 2008 (16:04 Uhr)
6 Julian schrieb am 01. April 2008 (19:04 Uhr)