Abmahnwelle in Sicht: CSS-Hacks strafbar?

01. April 2008 Bisher 9 Kommentare

Wer hätte das Gedacht? Auf meiner Nachfrage bei einem befreundeten Webentwickler und Anwalt stellte sich heraus, dass uns unsere lieben CSS-Hacks mit einem Bein ins Gefängnis stellen können. Droht eine neue Abmahnwelle, weil wir CSS-Hacks einsetzen?

Was haben wir uns nicht im Vorfeld schon aufgeregt, über den in Nachrichten bekannten Hackerparagraphen. In diesem hat der Gesetzgeber verankert, dass man keine Schadsoftware mehr einsetzen darf. Auch dann nicht, wenn man seine eigene Software auf Sicherheitslücken überprüfen möchte. Wie konfus! Nun setzt der Fiskus noch einen drauf und verbietet uns unsere CSS-Hacks.

Mit den CSS-Hacks haben wir bisher das Renderverhalten von Nicht-Standardkonformen Browsern, wie Microsoft Internet Explorer 6 beeinflussen, damit die Webseite unter jedem Browser gleicht gut aussieht. Da ich befürchtete, dass der Hackerparagraph uns auch hier einen Strich durch die Rechnung macht, habe ich einmal Thomas Schwenke, seines Zeichenens Webentwickler und Anwalt, gebeten, sich der Sache anzunehmen.

In seinem Artikel geht Thomas genauer auf den Sachverhalt ein und stellt fest, dass die Verwendung von CSS-Hacks strafbar sind. Diese beeinflussen nämlich den Programmcode der Software, die Webseite anders darzustellen, als vorgesehen. Genau das sei ein unrechtmäßiger Eingriff in den Programmcode der Software und damit laut Strafgesetzbuch strafbar.

Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.(§ 202a Stafgesetzbuch)

„Mit Zugriff ist die Penetration der Daten gemeint.“, so Thomas Schwenke. Mit Hilfe von CSS-Hacks „schafft es der Webdesigner, dass die Ausführung des Browserprogrammcodes verändert wird. Der CSS-Code wird plötzlich nicht mehr wie ursprünglich von Programmierern gedacht interpretiert.“. Da der Programmcode bei Browsern wie dem IE nicht verändert werden darf, soll hier eine Straftat nach § 202 b StGB l vorliegen. Schwenke weiter: „Auch das Urheberrecht wird durch CSS-Hacks verletzt. Computerprogramme, das heißt auch Internetbrowser, sind gem. § 69a Abs.1 UrhG urheberrechtlich geschützt, und deren Veränderung ist nach §§ 106 Abs.1, 69c Nr.2 UrhG strafbar“.

Unglaublich, oder? Sollten wir die CSS-Hacks sofort aus unseren Webseiten entfernen? Droht eine neue Abmahnwelle durch findige Anwälte, die eine Unterlassungserklärung verlangen? Oder bekommen unsere Kunden solche Schreiben und leiten sie direkt an uns weiter? Es dürfte unbestreitbar sein, dass der HTML und CSS von uns gemacht worden sind. Ich bin gespannt, wann wir für unseren ersten Kollegen sammeln dürfen.

Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt Thomas übrigens Conditional Comments, mit denen sich alternative CSS-Dateien laden lassen. Ich weiß nicht wirklich, wie die Rechtslage aussieht, und kann euch sicher keine Rechtsberatung hier geben. Aber es zeigt mir, dass wir immer öfter überprüfen sollten, was wir tun.

Kommentare

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  1. 1 Bodo schrieb am 01. April 2008 (13:04 Uhr)

    Auch ich habe vor einiger Zeit von der drohenden Abmahnwelle erfahren, glaube jedoch, dass es sich hierbei eher um eine etwas hilflos geratene Einschüchterungskampagne handelt.

    Fakt ist, dass ein Verbund von Webdesignern sich seit längerem gegen den Missbrauch ihres geistigen Eigentums durch Softwareprogramme marktbeherschender Hersteller zur Wehr setzen.

    Die betroffenen Webdesigner führten dabei bislang unter anderem ins Feld, dass Ihre originären Gestaltungskonzepte durch proprietäre Browser, entgegen der im Quelltext mitgelieferten Hinweise zur bestimmungsgemässen Verwendung und Darstellung des Quellcodes sinnenstellend kopiert wurden.

    Da hierbei die Art der vom Browser rechtswidrig erstellten Kopien der CSS-Gestaltungskonzepte nicht eine eigenständig künstlerische Neuschöpfung im Sinne des Gesetzgebers darstellten, sondern eher dem eines, den Ruf des Designers difamierenden Plagiates entsprächen, klagten die Betroffenen bislang ebenfalls wegen fortwährender Geschäftsschädigung.

    Bei der Vorbereitung einer weiteren umfangreichen Klage, können die betroffenen Designer jetzt aber unvermittelt auf Beistand aus Brüssel hoffen.

  2. 2 Uli Schumacher schrieb am 01. April 2008 (13:04 Uhr)

    Dir auch einen schönen 1. April ;)

  3. 3 Benjamin schrieb am 01. April 2008 (15:04 Uhr)

    Heute sollte man den Feedreader auslassen!

    Obwohl, die News bleiben ja drin liegen, und wenn ich in zwei Tagen reingucke und nicht mehr aufs Datum gucke, dann falle ich irgendwann darauf rein.

    Wann kommt yAML eigentlich zusammen mit Linux raus?

  4. 4 Jared schrieb am 01. April 2008 (16:04 Uhr)

    Ich finde es witzig das Leute sowas glauben LOL und auch noch verärgert reagieren… (siehe Webkrauts Artikel).

  5. 5 macx schrieb am 01. April 2008 (16:04 Uhr)

    Ja, ich oute mich. Das ganze ist natürlich ein Aprilscherz, den ich zusammen mit den Webkrauts und Thomas initiiert habe. Die Idee hatten Jens Grochtdreis und ich auf dem Barcamp in Hannover.

  6. 6 Julian schrieb am 01. April 2008 (19:04 Uhr)

    Also da fand ich KDE + YAML viel besser, obwohl ich KDE nicht so mag.

    Aber was sollte denn auch nur ansatzweise auf diese Behauptung hinweisen? Also ich konnte im § 202a nichts dazu finden.

    Und außerdem entscheidet ja der Webdesigner, wie seine Seite aussehen soll. Wenn die Programmierer den Browser so programmiert hat, dass er den Code so interpretiert, kann man das doch nicht auf den Webdesigner schieben. Es findet ja auch keine Veränderung am Browsercode statt.

    Wenn man denn ein bisschen davon glauben würde, wäre es ja schlimmer, wenn man eben keine Hacks nutzt, denn dann würde man ja dafür sorgen, dass es anders dargestellt wird.

    Als ich die Überschrift gelesen hab, dachte ich erst, dass es eventuell um Copyright (also das Recht es zu kopieren g) geht.

    Also von daher: Sinnbefreiter April-Scherz

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